StGBStrafgesetzbuch Falkenheim

Das Strafgesetzbuch regelt Straftaten und deren Strafmaß in der Stadt Falkenheim.

Stand: 25. Oktober 2026

Allgemeiner Teil

§ 1

Geltungsbereich

Dieses Gesetz gilt für alle Taten, die im Stadtgebiet von Falkenheim begangen werden.

§ 2

Versuch

Der Versuch einer Straftat ist strafbar. Die Strafe kann gemildert werden.

§ 3

Beihilfe

Wer einem anderen vorsätzlich Hilfe zu dessen Straftat leistet, wird als Gehilfe bestraft.

Straftaten gegen die Person

§ 10

Körperverletzung

Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird bestraft.

Strafmaß: bis zu 15 Hafteinheiten oder Geldstrafe bis 5.000 $
§ 11

Gefährliche Körperverletzung

Wer die Körperverletzung

  1. mit einer Waffe,
  2. gemeinschaftlich mit anderen oder
  3. mittels einer lebensgefährdenden Behandlung

begeht, wird schwerer bestraft.

Strafmaß: 15 bis 40 Hafteinheiten
§ 12

Bedrohung

Wer einen Menschen mit der Begehung eines Verbrechens bedroht, wird bestraft.

Strafmaß: bis zu 10 Hafteinheiten oder Geldstrafe bis 3.000 $

Straftaten gegen das Eigentum

§ 20

Diebstahl

Wer eine fremde bewegliche Sache in der Absicht wegnimmt, sie sich rechtswidrig zuzueignen, wird bestraft.

Strafmaß: bis zu 10 Hafteinheiten oder Geldstrafe bis 4.000 $
§ 21

Raub

Wer mit Gewalt oder unter Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde Sache wegnimmt, wird bestraft.

Strafmaß: 20 bis 60 Hafteinheiten
§ 22

Fahrzeugdiebstahl

Wer ein fremdes Kraftfahrzeug unbefugt in Gebrauch nimmt, wird bestraft.

Strafmaß: bis zu 20 Hafteinheiten und Führerscheinentzug