Geltungsbereich
Dieses Gesetz gilt für alle Taten, die im Stadtgebiet von Falkenheim begangen werden.
Das Strafgesetzbuch regelt Straftaten und deren Strafmaß in der Stadt Falkenheim.
Stand: 25. Oktober 2026
Dieses Gesetz gilt für alle Taten, die im Stadtgebiet von Falkenheim begangen werden.
Der Versuch einer Straftat ist strafbar. Die Strafe kann gemildert werden.
Wer einem anderen vorsätzlich Hilfe zu dessen Straftat leistet, wird als Gehilfe bestraft.
Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird bestraft.
Wer die Körperverletzung
begeht, wird schwerer bestraft.
Wer einen Menschen mit der Begehung eines Verbrechens bedroht, wird bestraft.
Wer eine fremde bewegliche Sache in der Absicht wegnimmt, sie sich rechtswidrig zuzueignen, wird bestraft.
Wer mit Gewalt oder unter Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde Sache wegnimmt, wird bestraft.
Wer ein fremdes Kraftfahrzeug unbefugt in Gebrauch nimmt, wird bestraft.
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